Rechtsprechung
   KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,95889
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81-07 (https://dejure.org/2008,95889)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81-07 (https://dejure.org/2008,95889)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 07. April 2008 - KGH.EKD I-0124/N81-07 (https://dejure.org/2008,95889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,95889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Berechtigung von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung im Bereich des MVG.EKG

  • kirchenrecht-ekd.de

    MVG.EKD §2, § 9, § 50, § 51, § 52 a, SGB IX § 94 Abs. 2, § 144 Abs. 2, MAVO § 28 a, § 52, MVG-EKiR § 50 Abs. 3, MVG.KW § 50 Abs. 3 Satz 1
    Aktives Wahlrecht der WfbM-Beschäftigten zur Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • zmv-online.de PDF

    Aktives Wahlrecht der Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen zur Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81
    Das Kirchengericht verweist auf die Entscheidung des BAG vom 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 und meint, die zum staatlichen Recht entwickelten Grundsätze seien uneingeschränkt auf die von den Kirchen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV geschaffene Regelung des § 50 Abs. 3 MVG.EKD übertragbar.

    Das hat das Kirchengericht nicht hinreichend beachtet, sondern ohne Rücksicht auf den Wortlaut die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 zu § 94 Abs. 2 SGB IX auf das MVG.EKD übertragen.

    Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb zu vertreten und nicht nur die der schwerbehinderten Arbeitnehmer (BAGE 106, 57, 60).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81
    Sie entscheiden, wie sie den kirchlichen Dienst und seine arbeitsrechtliche Ordnung gestalten wollen (BVerfG vom 4. Juni 1985 - 2 Bv 1703, 1718/83 u.a. - BVerfGE 70, 138, 164).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81
    Die Schwerbehindertenvertretung ist ebenso ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebes oder der Dienststelle wie der Betriebs- oder Personalrat oder der Sprecherausschuss für leitende Angestellte (BAG vom 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382, 386 [zu I 3 a.E. der Gründe]; vgl. zum Ganzen Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Auflage, § 32 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht